Nun können auch weitere Gründe für das geringe Wachstum der wehrfähigen Männer zwischen dem ersten und zweiten Zensus mit einer jährlichen Wachstumsrate von nur 0,23 % (siehe ‎3.3) aufgezeigt werden:

  • Die beim ersten Zensus gemusterten 20- bis 75-jährigen Männer waren in 40 Jahren Wüstenwanderung bis auf Josua und Kaleb alle umgekommen (4Mose 26,64-65). Die vor der Wüstenwanderung unter 20-Jährigen hatten beim zweiten Zensus maximal ein Alter von 60 Jahren erreicht. Die Altersgruppe der 60 bis 75-Jährigen fehlte also vollständig. Nach der Altersstrukturtabelle für den Zeitpunkt des Exodus war diese Altersgruppe 3.241 Mann stark. Dies entspricht 6,79 % aller Männlichen oder 11,79 % der Wehrfähigen (siehe Anlage 14, Tab. 17, gelb markiert). Wenn alle Altersgruppen der Wehrfähigen durch die beiden Großereignisse mit 3.950 Toten zwischen Exodus und erstem Zensus gleichmäßig betroffen waren, müsste man die absolute Zahl der 60- bis 75-Jährigen bis zum ersten Zensus noch um (3.850 x 11,79 % =) 454 auf 2.787 Männer reduzieren. Die Zahlen beim zweiten Zensus wären also allein schon, weil keine über 60-Jährigen mehr enthalten waren, um rund 2.800 Mann niedriger gewesen als beim ersten Zensus.
  • Die Altersgruppe der über 0- bis 20-Jährigen war durch den Wachstumseinbruch in den letzten 20 Jahren mit 18.210 Männlichen nur wenig größer als die Altersgruppe der über 20- bis 40-Jährigen mit (5.007 + 4.262+ 3.625 + 3.082 =) 15.976 Mann (siehe Anlage 14, Tab. 16 + 17, gelb gekennzeichnet). Bei fortgesetztem Wachstum mit gleicher Rate wie zuvor wäre sie mit 30.405 zu (5.006 + 4.261 + 3.625 + 3.082 =) 15.973 nahezu doppelt so groß gewesen (siehe Anlage 12, Tab. 13 + 14, gelb gekennzeichnet). Dadurch wurde die Dynamik des Wachstums entscheidend gebrochen.

Der Einfluss der umfangreichen Gerichte während der Wüstenwanderung auf die Bevölkerungsentwicklung wird in den Abschnitten ‎8.1 bis ‎8.2.2 untersucht. Wegen der dabei entstandenen starken Verwerfungen ist eine seriöse Fortschreibung der Bevölkerungsentwicklung und Ermittlung einer Altersstruktur auch mit den vereinfachten Modellen nicht mehr möglich. Ausgehend von den Zahlen des zweiten Zensus und der angegebenen Opferzahl bei einem Gericht kurz davor erfolgt daher in Abschnitt ‎8.3ff lediglich eine überschlägige Hochrechnung auf die Gesamtbevölkerung.