An dem Kriegszug gegen die Midianiter waren 12.000 Mann beteiligt. Bei 25.730 Wehrfähigen gab es somit 13.730 Männer, die im Lager geblieben waren (siehe ‎8.4). Die im Lager gebliebenen Männer erhielten die zweite Hälfte der Beute. Die Zahlen werden in 4Mose 31,43 für diese Gruppe nochmals ausdrücklich wiederholt:

43 – die für die Gemeinde ⟨bestimmte⟩ Hälfte war nämlich: 337 ÄLäPh und fünf (hundert) [Vorschlag M.K.: undzwanzig] ⟨Stück⟩ Schafe 44 und 36 ÄLäPh Rinder 45 und 30 ÄLäPh und fünf (hundert) [Vorschlag M.K.: undzwanzig] Esel 46 und 16 ÄLäPh Menschen –,

Hier sind mit ÄLäPh natürlich ebenfalls Fünfziger-Gruppen gemeint. Es ergeben sich also auch für diese Partei 16.875 Stück Kleinvieh, 1.800 Rinder, 1.525 Esel und 800 Jungfrauen. Die Beuteanteile pro Kopf für beide Parteien sind in Anlage 20, Tab. 25a und b (die beiden linken unteren Tabellen) dargestellt. Durch die von Jahwe angeordnete hälftige Aufteilung auf am Kriegszug beteiligte und übrige wehrfähige Männer waren die am Kampf Beteiligten bei Nutztieren und Sklavinnen pro Kopf trotz ihrer doppelt so hohen Abgabe noch etwas bessergestellt, weil die den übrigen Männern zustehende Hälfte auf eine größere Zahl von Köpfen verteilt werden musste. Auf jeden Krieger entfielen z.B. 1,35 Schafe oder 0,144 Rinder, während einem im Lager gebliebenen wehrfähigen Mann 1,2 Schafe bzw. 0,128 Rinder zustanden. Pro Kopf ergab sich somit ein nahezu gleichgroßer Beuteanteil an Vieh und Gefangenen, wobei die Kriegsteilnehmer daneben die von ihnen erbeuteten Wertgegenstände behalten durften (4Mose 31,53).

Bei den konventionellen Zahlen wäre die Hälfte der 20-mal größeren Beutezahlen auf die 12.000 Kriegszug-Teilnehmer und die andere Hälfte auf die übrigen (601.730 – 12.000 =) 589.730 Wehrfähigen verteilt worden. Für die am Kriegszug Beteiligten hätte sich dann z.B. bei den Jungfrauen ein Pro-Kopf-Anteil von ([32.000 ÷ 2 – 32] ÷ 12.000 =) 1,33 Jungfrauen ergeben. Bei den übrigen Wehrfähigen hätte der Pro-Kopf-Anteil dagegen nur ([32.000 ÷ 2 – 16] ÷ 589.730 =) 0,027 Jungfrauen betragen. Der Pro-Kopf-Anteil der relativ wenigen Kriegsteilnehmer an den erbeuteten Tieren und den Jungfrauen wäre 49-mal so hoch gewesen wie bei den übrigen Wehrfähigen. Die von Jahwe für die Midianiterbeute vorgegebene Verteilungs-Regelung bestätigt daher die von mir ermittelte Größenordnung von 25.730 Wehrfähigen, weil dadurch Unfrieden vermieden wurde.

Da sich bei einer Verteilung der Beutetiere und Jungfrauen nach Köpfen aber je Mann nur Bruchteile ergeben, gehe ich von einer Verteilung nach Sippen aus. Auf jede Sippe entfielen dann mehrere Jungfrauen, die an die Familien verteilt wurden, die eine zusätzliche Sklavin oder potenzielle Ehefrau benötigten. Die Tiere konnten unter den übrigen Familien aufgeteilt werden. Tiere hatten die Israeliten im Übrigen schon bei der Eroberung der beiden Amoriter-Königreiche östlich des Jordans sicher in großer Menge erbeutet, da dort alle Städte und Dörfer erobert wurden und die Tiere behalten werden durften (5Mose 2,34-35; siehe ‎4.1.1.1 und ‎4.1.1.2).

Zur weiteren Plausibilisierung der neubewerteten Beutezahlen untersuche ich in den nächsten Abschnitten nun noch, wer die Empfänger der beiden Abgaben für Jahwe und für die Leviten waren bzw. wie diese aufgeteilt wurden.