Das Ergebnis der noch von David angeordneten Zählung der für den Tempeldienst vorgesehenen Leviten ist in 1Chr 23,3 zu finden:
3 Und die Leviten wurden gezählt von dreißig Jahren an und darüber; und ihre Zahl war, Kopf für Kopf, an Männern 38 000.
Die Anzahl der männlichen Leviten ab 30 Jahren wird hier mit 38 ÄLäPh angeben. Damit sind nicht alle über 30-Jährigen gemeint, da es sich von selbst versteht, dass gebrechliche Greise keinen Dienst mehr verrichten konnten. Außerdem ist in 4Mose 4,3 angeordnet, dass nur die 30- bis 50-Jährigen Dienst am Heiligtum Jahwes tun dürfen. In 4Mose 8,25 wird nochmals ausdrücklich betont, dass die über 50-jährigen Leviten aus dem Dienst am Heiligtum ausscheiden müssen (siehe auch 8.4.3.5). Zwar wird im oben angeführten Zitat keine obere Altersgrenze genannt, da es sich bei den Gezählten aber um Männer handelt, die für den Dienst am Heiligtum bestimmt waren, dürften die Zahlen nur die Altersgruppe der 30- bis 50-Jährigen enthalten. Davon kann man deshalb ausgehen, weil David große Ehrfurcht vor Jahwe hatte und sich deshalb bemühte, dessen Gesetz genau einzuhalten. So bot David beim ersten Versuch, die Bundeslade nach Jerusalem zu bringen, 30 ÄLäPh auserlesene Männer als Begleitschutz auf (2Sam 6,1). Nur nebenbei erwähnt: Auch bei dieser Zahl passen 30 Einheiten à 50 Mann, also 1.500 auserlesene Männer, wesentlich besser als 30.000 Mann. Letztere hätten nahezu der Hälfte aller Wehrfähigen aus ganz Israel entsprochen. Sie wären auch logistisch als Geleitschutz in dem bergigen Gebiet zwischen Kirjat-Jearim, wo die Bundeslade abgeholt wurde, und Jerusalem schwer vorstellbar gewesen. In Unkenntnis der Regelung in 4Mose 7,7-9 ließ David die Bundeslade von zwei Leviten auf einem – zur Ehre Jahwes ganz neuen – Wagen transportieren, was den Tod eines der Begleiter zur Folge hatte (1Chr 13,6-12). Bis zum zweiten Versuch drei Monate später hatte er sich besser informiert und ließ die Lade „wie Mose es geboten hatte, nach dem Wort des Herrn“ von den Leviten auf den Schultern tragen (1Chr 15,2+15). Ich gehe deshalb davon aus, dass sich die Zahl der männlichen Leviten von 38 ÄLäPh auf die Altersgruppe der 30- bis 50-Jährigen bezog.
Zum Vergleich schauen wir uns die Zahlen der zwölf Stämme an. Dort sind die Zahlen der Wehrfähigen genannt, für die, wie schon bei Mose, eine Altersuntergrenze von 20 Jahren galt (1Chr 27,23-24; 4Mose 1,3). Eine Altersobergrenze ist bei den Wehrfähigen weder bei Mose noch bei David angegeben. Für den ersten Zensus unter Mose am Sinai hatte ich – ausgehend von einem Mose zugeschriebenen Psalm (Ps 90,10; siehe 5.2.2.2) – eine flexible Altersobergrenze für den Heeresdienst von 70 bis 80 Jahren angenommen und daraus vereinfachend einen Durchschnitt von 75 Jahren ermittelt (siehe 5.2.2.3). Bei einem zur Zeit des Exodus erreichbaren Lebensalter von über 120 Jahren (siehe 5.2.1) ist diese Altersobergrenze für den Heeresdienst angemessen. Bis zum Ende der 39-jährigen Wüstenwanderung waren alle beim ersten Zensus gezählten 20- bis 75-jährigen Wehrfähigen wegen ihres Murrens gestorben. Die beim Wegzug vom Sinai unter 20-Jährigen waren inzwischen maximal 59 Jahre alt. Beim zweiten Zensus wurden somit lediglich 20- bis 59-jährige Wehrfähige erfasst. Ich gehe davon aus, dass noch unter Mose gegen Ende der Wüstenwanderung eine Altersobergrenze von 60 Jahren für den Heeresdienst festgelegt und nach der Landnahme beibehalten wurde. Dafür sprechen folgende Argumente:
- Der Trend bei der Lebenserwartung zeigte weiterhin nach unten. In der Folgezeit werden kaum noch Personen erwähnt, für die ein Lebensalter von über 105 Jahren angegeben wurde oder aus dem Kontext errechenbar ist.
- Noch unter Mose wurde der Auslösebetrag bei einem Gelübde für 20- bis 60-jährige Männer auf 50 Schekel und für über 60-Jährige auf nur noch 15 Schekel festgelegt (3Mose 27,3+7).
- Bei der Strafaktion gegen den Stamm Benjamin, die etwa 25 bis 30 Jahre nach dem zweiten Zensus stattfand, war die Heeresgröße der Israeliten nur geringfügig höher als bei der Landeroberung (siehe 4.3f). Hätten die inzwischen wieder vorhandenen 60- bis 75-Jährigen hier noch Heeresdienst geleistet, wäre eine größere Steigerung der Heeresgröße zu erwarten gewesen.
Für die frühe Richterzeit kann somit eine Altersspanne von 20 bis 60 Jahren für die Verpflichtung zum Heeresdienst angenommen werden. Dass diese Altersspanne auch noch zur Zeit Davids galt, lässt sich durch das jeweils angegebene bzw. aus den Kontextangaben errechenbare ungefähre Lebensalter des Richters Samuel sowie der Könige Saul und David bestätigen. In Abschnitt 9.1.1.1 habe ich für Samuel aus den Kontextangaben ein Lebensalter von etwa 104 bis 105 Jahren errechnet und festgestellt, dass er bereits 36 bis 37 Jahre vor seinem Tod, mit etwa 68 Jahren, als alt bezeichnet wurde. David wurde kurz vor seinem Tod mit 70 Jahren (2Sam 5,4) als alt, hochbetagt und lebenssatt bezeichnet (1Kön 1,1; 1Chr 23,1). Einige Jahre zuvor wurde er, obwohl er König und somit oberster Kriegsherr war, von seinen Männern beschworen, nicht mehr an den Kriegszügen seines Heeres teilzunehmen, nachdem er nur knapp dem Tod im Kampf entgangen war (2Sam 21,15-17). Saul hingegen zog mit seinem Heer in den Krieg, bis er im Alter von etwa 65 Jahren während eines Kriegszugs gegen die Philister starb (siehe 9.2.2.1). Dies dürfte jedoch seiner Rolle als oberster Kriegsherr geschuldet gewesen sein. Wahrscheinlich nahm er auch nicht mehr selbst am Kampf teil. Er starb jedenfalls erst, nachdem das Heer geflohen war, und nicht im Kampf, sondern durch eigene Hand, um nicht in Gefangenschaft zu geraten (1Sam 31,1-5). Aus diesen Gründen nehme ich auch für die Zeit Davids bei einem erreichbaren Lebensalter von knapp über 100 Jahren eine Altersobergrenze für die Verpflichtung zum Heeresdienst von 60 Jahren an. Die Zahlen der Wehrfähigen der zwölf Stämme bezogen sich somit auf die Altersgruppe der 20- bis 60-Jährigen.
Um einen Vergleich zu ermöglichen, muss die für die Leviten angegebene Anzahl von 38 ÄLäPh an 30- bis 50-Jährigen auf diese größere Altersgruppe hochgerechnet werden. Für eine erste grobe Hochrechnung kann man vereinfachend davon ausgehen, dass die Personenzahl etwa doppelt so hoch ist.1 So ergeben sich rund 76 ÄLäPh 20- bis 60-jährige Leviten. Da die Zählung der Leviten erst nach der Seuche erfolgte, muss diese Zahl mit den um die Seuchenopfer reduzierten Zahlen der Wehrfähigen aus 2Sam 24,9 verglichen werden. Dort werden für die zehn Stämme 800 ÄLäPh und für Juda inklusive Benjamin 500 ÄLäPh angegeben. Daraus ergeben sich nach der in Abschnitt 9.5.1 vorgenommenen Neubewertung (800 x 50 =) 40.000 Wehrfähige in Israel und (500 x 50 =) 25.000 in Juda. Nun stellt sich die Frage, wie die ÄLäPh bei den Leviten zu bewerten sind. Bei der Zählung der Leviten durch Mose am Sinai standen die angegebenen ÄLäPh für die Zahl „1.000“. Weil bei den Leviten die Arbeitsgruppen à 50 Mann aus der Zeit in Ägypten – anders als bei den übrigen Stämmen – nicht in Heereseinheiten umgewandelt wurden, hatten die ÄLäPh in den Zahlenangaben bei ihnen nicht die Bedeutung „50er-Gruppe“. Ihre Dienstgruppen orientierten sich an der Sippenzugehörigkeit. Es gab acht Sippen, aber nur sechs Dienstgruppen, weil die drei kleinsten Sippen zu einer Dienstgruppe zusammengefasst wurden. Neben den Mann-Zahlen wurden die bei der Zählung und Diensteinteilung der Leviten beteiligten „ALuPh“ (= Sippenoberhäupter und Anführer der Dienstgruppen) angegeben. Das hebräische Wort „ALuPh” ist konsonantengleich mit dem Wort ÄLäPh und von diesem lediglich durch die damals nur mündlich überlieferte Vokalisierung unterscheidbar. Deshalb wurde die Anzahl der „ALuPh“ im Rahmen einer Textrevision fälschlicherweise als ÄLäPh mit der Bedeutung „Zahlwort 1.000“ interpretiert und mit den tatsächlichen ÄLäPh zu einer größeren Zahl zusammengefasst (siehe 7.3.4ff).
Würde man bei der Zählung durch David alle ÄLäPh als Zahlwort 1.000 deuten, so würden sich 38.000 Leviten von 30 bis 50 Jahren und daraus überschlägig hochgerechnet 76.000 Leviten im Alter von 20 bis 60 Jahren ergeben. Das wären fast doppelt so viele Männer, wie die zehn Stämme zusammen hatten, und dreimal so viele wie bei Juda inklusive Benjamin. Eine so viel größere Anzahl im Vergleich zu den übrigen Stämmen ist nicht plausibel. Diese Deutung kann deshalb ausgeschlossen werden. Es bleibt die Frage, ob auch hier, wie bei Mose, ein Teil der ÄLäPh ursprünglich die Bedeutung „Sippenoberhaupt“ hatte, oder ob mit ÄLäPh bei den Leviten die „Zähleinheit 50“ gemeint war, die zu dieser Zeit auch außerhalb des militärischen Bereichs verwendet wurde. Zur Klärung dieser Frage kann eine Untersuchung der Teilzahlen je Dienstbereich bei den Leviten beitragen. Diese Teilzahlen orientieren sich jedoch an der Diensteinteilung der Priester. Deshalb werde ich im nächsten Abschnitt zuerst deren Diensteinteilung kurz beleuchten und versuchen, ihre ungefähre Anzahl abzuschätzen, bevor ich in Abschnitt 9.5.5.3 erneut auf die Leviten zurückkomme.
1 Wie in Anlage 2 dargestellt, betrug der Anteil der 30- bis unter 50-Jährigen an der Weltbevölkerung im Jahr 2015 rund 27,0 % (siehe 2.1) Für die 20- bis unter 30-Jährigen ergab sich ein Anteil von 16,4 %. Für die 50- bis unter 60-Jährigen lässt sich aus Anlage 2 ein Anteil von [(202 +168) x 100 ÷ 3.725 =] 9,9 % errechnen. Der Anteil der 20- bis unter 60-Jährigen betrug somit 53,3 %, was dem Doppelten von 27,0 % entspricht.